Angebote zum Schutzauftrag nach §8a SGB VIII
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 die „insoweit erfahrene Fachkraft“ als neuer Akteur im Kinderschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die Kinderschutzfachkraft übernimmt hierbei beratende und prozessbegleitende Aufgaben. Durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 erweitert sich der Adressatenkreis des Beratungsanspruchs auf die Gesundheitshilfe und Schule.
Die Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen bietet ab 2025 in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutz-Zentrum in Hannover eine Fach-Veranstaltung zur Umsetzung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) an.