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Angebote zum Schutzauftrag nach §8a SGB VIII

Inhouse-Fortbildungen

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 die „insoweit erfahrene Fachkraft“ als neuer Akteur im Kinderschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll. Die Kinderschutzfachkraft übernimmt hierbei beratende und prozessbegleitende Aufgaben. Durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 erweitert sich der Adressatenkreis des Beratungsanspruchs auf die Gesundheitshilfe und Schule.

Wir bieten Inhouse-Fortbildungen zur Umsetzung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) an.
Zum Beispiel für: 

  • Kindertagesstätten,
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • offene Jugendarbeit oder
  • Tagespflegepersonen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf - wir freuen uns über Ihr Interesse!
 

Fach-Veranstaltung

Die Kinderschutz-Akademie in Niedersachsen bietet in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutz-Zentrum Hannover Fach-Veranstaltungen zur Umsetzung des § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) an. Sobald diese wieder in Planung sind, finden Sie alle wichtigen Informationen dazu hier.